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   BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95   

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BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 (https://dejure.org/1995,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 (https://dejure.org/1995,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 (https://dejure.org/1995,3230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageabweisung - Äußerung - Überraschungsentscheidung - Mündliche Verhandlung - Verzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 66
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133 ,144, unter Hinweis auf BVerfGE 60, 175 ,210, 211 f.,; 64, 135 ,143,; 65, 227 ,234,).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133 ,145, unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ,370,; 66, 116 ,147,; 74, 1 ,5,).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133 ,145, unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ,370,; 66, 116 ,147,; 74, 1 ,5,).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133 ,144, unter Hinweis auf BVerfGE 60, 175 ,210, 211 f.,; 64, 135 ,143,; 65, 227 ,234,).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist der Beschwerdeführer angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ Beil. 2/95, S. 9).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133 ,144, unter Hinweis auf BVerfGE 60, 175 ,210, 211 f.,; 64, 135 ,143,; 65, 227 ,234,).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133 ,144, unter Hinweis auf BVerfGE 60, 175 ,210, 211 f.,; 64, 135 ,143,; 65, 227 ,234,).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylvfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ,99, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133 ,145, unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ,370,; 66, 116 ,147,; 74, 1 ,5,).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133 ,145, unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364 ,370,; 66, 116 ,147,; 74, 1 ,5,).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist der Beschwerdeführer angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ Beil. 2/95, S. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht rechnen musste (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24, vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 27, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 36, und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris Rn. 10, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris Rn. 3; Urteil vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22

    Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als

    Deshalb muss ein Verfahrensbeteiligter - auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist - grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (st. Rspr., vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris Rn. 14 und vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ 1995, Beilage 9, 66 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17

    Verfassungsbeschwerde betreffend Gewährung rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf

    Die Verzichtserklärung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zugleich den Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu solchen, die Entscheidung tragenden Umständen, die bislang nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligter nicht entscheidungserheblich waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 -, Rn. 29; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, 119. Lieferung März 2019, § 78 Rn. 328).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091

    Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen

    Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 1.2.1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B.v. 1.7.2013 - 8 BN 1.13 - juris Rn. 10; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 19).
  • OVG Thüringen, 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; rechtliches Gehör;

    Dementsprechend kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommen, wenn das Gericht eine - unzulässige - Überraschungsentscheidung in dem Sinne trifft, dass es ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ-Beilage 1995, 66; BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 - DokBer. B 1990, 198 m. w. N.; Beschluss vom 3. März 1997 - 2 B 9/97 - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass ein Gericht unter Aufgabe seiner bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage, auf die es einen Beteiligten selbst hingewiesen hat, die Klage aus Gründen abweist, zu denen sich zu äußern der Prozessbeteiligte wegen der ihm bekannt gegebenen Auffassung des Gerichts keine zwingende Veranlassung mehr hatte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 - a. a. O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2017 - 20 ZB 16.30113

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

    Die Verzichtserklärung bedeutet jedenfalls nicht den "Verzicht" auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu solchen, die Entscheidung tragenden Umständen, die bislang nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligter nicht entscheidungserheblich waren (Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 328; BVerfG, B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ-Beilage 1995, 66 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

    Erst wenn das Gericht an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 -, juris Rn. 20, Kammerbeschl. v. 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 26 f.; BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20 und v. 21.09.2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2018 - A 11 S 1123/18

    Hinweispflicht bei Zweifeln des Gerichts an der geltend gemachten

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht rechnen musste (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 29.05.1991, a.a.O, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 und vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, NVwZ-Beil. 1995, 66; BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris und vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, Beschlüsse vom 13.12.2011, vom 11.05.1999 und vom 17.11.1995, jew. a.a.O.).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

    Denn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter muss nicht damit rechnen, dass ein Gericht unter Aufgabe seiner bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage, auf die es den Prozessbeteiligten selbst hingewiesen hat, den Antrag aus Gründen abweist, zu denen sich zu äußern der Prozessbeteiligte wegen der ihm bekannt gegebenen Auffassung des Gerichts keine zwingende Veranlassung hatte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ-Beilage 1995, 66 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - A 11 S 628/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf Zweifel an der Herkunft des Asylbewerbers

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht rechnen musste (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 29.05.1991, a.a.O., vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 und vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, NVwZ-Beil. 1995, 66; BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris, und vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, Beschlüsse vom 13.12.2011, vom 11.05.1999 und vom 17.11.1995, jew. a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99

    Ernstliche Zweifel; Gegenvorstellung; Zwangsmittelfestsetzung;

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 21.31397

    Keine Zulassung der Berufung eines aserbaitschanischen Asylbewerbers mangels

  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 21.31463

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Hessen, 11.03.1999 - 9 UZ 3793/97

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - richterlicher Hinweis auf fehlende Nachweise

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